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Reparaturmarkt-Studie: GVA fühlt sich bestätigt

19.12.2014 11:07 Uhr
Werkstatt Computer Prüfstand technische Daten
Der GVA begrüßt neue Vorschläge für einen besseren Zugang zu technischen Daten, fordert aber auch eine konsequentere Durchsetzung bereits heute bestehender Regeln.
© Foto: Karin & Uwe Annas / Fotolia.com

Die Interessenvertretung der Teilehändler begrüßt die Kommissions-Vorschläge für mehr Daten-Transparenz, fordert gleichzeitig aber auch eine konsequente Durchsetzung der bereits bestehenden Regeln.

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Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) hat die Forderungen des neuen Kommissionsberichts zum europäischen Reparaturmarkt begrüßt. Damit werde "klar gezeigt, dass der Zugang unabhängiger Marktteilnehmer zu den technischen Informationen der Fahrzeughersteller essentiell für Wettbewerb im Kfz-Aftermarket ist", sagte Verbandspräsident Hartmut Röhl.

Der GVA fordert seit langem, dass die EU-Kommission die Pflicht der Bereitstellung technischer Informationen durch die Fahrzeughersteller in den einheitlichen europäischen Rechtsrahmen zur Typgenehmigung von Fahrzeugen aufnimmt. "Mit der vorliegenden Studie hat der Gesetzgeber eine weitere klare und fundierte Handlungsaufforderung dafür erhalten", so Röhl.

Insbesondere die Teiledistributoren seien bei der Erstellung ihrer Kataloge auf Zugang zu den Basisinformationen der Fahrzeughersteller angewiesen, denn nur so können sie den Servicebetrieben eine eindeutige Ersatzteilidentifikation bieten. Mehrfachteilebestellungen oder hohe Rücksendequoten aufgrund von Fehllieferungen seien derzeit an der Tagesordnung. "Die Studie belegt, dass der freie Kfz-Teilehandel dadurch an Wettbewerbsfähigkeit verliert. Servicebetriebe sind auf eine zeitnahe Belieferung mit dem passenden Ersatzteil angewiesen, sonst wenden sie sich von ihrem Lieferanten ab", beklagte Röhl.

Folge sei eine vermehrte Bestellung beim Fahrzeughersteller, weil der ihnen gesichert eine eindeutige Teileidentifikation bieten könne. Dies führe aber letztlich zu höheren Preisen für die Verbraucher. "Um hier kurzfristig gegenzusteuern, ist vor allem die konsequente Durchsetzung des aus unserer Sicht bestehenden klaren Rechtsanspruchs der Unternehmen des freien Marktes auf Zugang zu den Basisdaten der Fahrzeughersteller notwendig", forderte Röhl. (ng)

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