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ZDK: GEMA-Bescheide genau prüfen

24.02.2015 01:48 Uhr
Die GEMA versendet derezti aus Sicht des ZDK rechtlich fragwürdige Zahlungsaufforderungen an Kfz-Betriebe.

Betriebe sollten kontrollieren, ob ein Aufschlag für die Nutzung privater Sender erhoben wird. Dieser sei nur bei tatsächlicher Nutzung fällig.

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Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) rät allen Betrieben, die Hintergrundmusikverträge mit der GEMA abgeschlossen haben, deren Zahlungsaufforderungen genau anzusehen. Hintergrund: Seit dem 1. Januar zieht die "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" (GEMA) auch die Gebühren für die private Verwertungsgesellschaft (VG Media) ein.

Hierüber informiert die GEMA aktuell zahlreiche Kfz-Betriebe mit einem Schreiben. Es sei allerdings hinsichtlich der zusätzlichen Gebührenlast missverständlich, warnt der ZDK. Denn es werde pauschal von einer Nutzung privater Sender ausgegangen und ein Zuschlag von 15 Prozent für Radio- und 25 Prozent für Fernsehwiedergabe auf die bisherigen Tarife erhoben. Es gelte aber: Wer private Sender nicht nutze, müsse auch nicht zahlen. Daher hält der Verband diese Vorgehensweise auch für "rechtlich bedenklich", wie er am Montag klarstellte. (ng)

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