Unsere dritte asp-Umfrage zum Thema bringt es an den Tag: Kulanz- und vermehrt auch Garantieanträge haben nur eine Chance, wenn die Wartung zuvor bei einem Vertragspartner durchgeführt wurde. Einige Hersteller/Importeure sagen dies ganz offen, andere durch die Blume.
Nur Mazda, Skoda und VW verneinten gegenüber asp explizit einen Zusammenhang zwischen dem Ort der zuvor durchgeführten Wartung und einem Kulanzantrag. Die meisten verstecken sich hinter dem Begriff "Einzelfallentscheidung". Man kann davon ausgehen, dass dabei gewürdigt wird, wem zuvor der Problemfall anvertraut wurde.
Auch beim Problemfeld Serviceaktionen haben wir nachgehakt. Denn es häufen sich die Fälle, wo diese versteckten Kundendienstmaßnahmen im Rahmen der Inspektion erledigt werden sollen, aber nicht in den offiziellen Wartungsplänen enthalten sind. Kommt es aufgrund einer versäumten Maßnahme dann zu einem Defekt, kann das für freie Werkstätten unangenehme Folgen haben.
Insgesamt 19 Hersteller/Importeure haben diesmal auf unsere Fragen mehr oder weniger detailliert geantwortet. Wir haben diese in einem PDF-Dokument für Sie zusammengefasst, das Sie unten in der Box "Mehr zum Thema" abrufen können. (ng)
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie in der aktuellen Januar-Ausgabe der asp. Was sonst noch in diesem Heft auf Sie wartet, erfahren Sie, wenn Sie auf den Link unten in der Box klicken.