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Fragen an ... Thomas Sieber, Leiter Überwachungsorganisation und Prüftechnik bei TÜV SÜD

26.07.2018 11:00 Uhr
Fragen an ... Thomas Sieber, Leiter Überwachungsorganisation und Prüftechnik bei TÜV SÜD

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Im Verkehrsblatt 11/2018 wurde die AU-Richtlinie nochmal ergänzt. Was ist neu?

Mit der Durchführungsrichtlinie werden die Genauigkeitsklassen für die AU-Geräte ab 1. Januar 2019 festgelegt. Aus der Praxis erhalten wir die Rückmeldung, dass Werkstätten auf dem Typenschild des AU-Geräts die Genauigkeitsklasse nicht immer ablesen können. Das sollte dann auf jeden Fall mit dem Hersteller geklärt werden.

Besteht akuter Handlungsbedarf für Werkstätten, um die Vorgaben zu erfüllen?

Viele AU-Geräte erfüllen die Anforderungen ab 2019 und sind mit dem Leitfaden 5.1 ausgestattet. Ab 2021 wird es aber eine geänderte Messmethode geben und dann werden Betriebe auch in neue Messtechnik investieren müssen. Werkstätten sollten klären, wie sie sich hier möglichst zukunftsfähig aufstellen. Möglicherweise ist die Anschaffung eines aufrüstbaren Neugerätes die bessere Wahl.

Müssen AU-Geräte künftig zusätzlich zur Eichung auch kalibriert werden?

Gemäß Verkehrsblatt-Verlautbarung 115 /2016 sind Kalibrierung und Eichung parallel gefordert. Aus Sicht der Werkstätten und der Überwachungsorganisationen ist das eine nicht besonders praktikable Doppelbelastung. In Berlin ist man daher in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien in den einzelnen Bundesländern, um eine für alle Beteiligten tragbare Lösung herbeizuführen. Dazu muss man wissen, dass das Eichwesen Ländersache ist, der Bund hat daher kein Durchgriffsrecht. Entsprechend hoch ist der Abstimmungsaufwand. Das zuständige Ministerium in Bayern folgt einem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums, wonach die Eichämter sich akkreditieren lassen, um Eichung und Kalibrierung aus einer Hand anbieten zu können. Das wäre eine kostensparende und praktikable Lösung für das Kfz-Gewerbe.

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