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Fragen an ... Thomas Sieber, Leiter Überwachungsorganisation TÜV SÜD

27.07.2017 11:00 Uhr
Fragen an ... Thomas Sieber, Leiter Überwachungsorganisation TÜV SÜD

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Was bedeutet die Bremsprüfstandsrichtlinie für die Werkstätten?

Die neuen Anforderungen beziehen sich auf Rollendurchmesser, Rollengeschwindigkeit und die sogenannte Livestream-Fähigkeit. Dabei wird per Schnittstelle eine automatisierte Übertragung der Messergebnisse in entsprechende Protokolle für Sicherheitsprüfung und Hauptuntersuchung verlangt. Je nachdem, welcher Bremsprüfstand heute im Einsatz ist, muss unter Umständen ein Austausch erfolgen. Für viele Geräte gibt es aber auch Nachrüstlösungen. Die Frage, wie in jedem Einzelfall vorzugehen ist, kann am besten der Hersteller selbst oder ein von ihm autorisierter Handelspartner beantworten. Zudem ist seit diesem Jahr auch die Kalibrierung von Bremsprüfständen erforderlich. Damit soll sichergestellt werden, dass die ermittelten Messergebnisse auch richtig sind.

Über die ASA-Livestream-Schnittstelle soll sich auch der Prüfer anbinden können. Funktioniert das schon in der Praxis?

Ja, das funktioniert. Dazu haben wir beispielsweise in Sachsen alle unsere Prüfstationen umgerüstet und pilotiert. Zurzeit wird der Rollout auf alle Stationen der TÜV SÜD Auto Service vorbereitet. Mittels ASA-Livestream ist es dem Prüfer bei der HU möglich, die gemessenen Bremskräfte mit einem PC in Echtzeit auszulesen.

Was müssen Werkstätten tun, deren Prüfstand noch nicht der Richtlinie entspricht?

Am besten wendet man sich zunächst an den Hersteller des Bremsprüfstandes. Denn nur der Hersteller kennt das Gerät und die technischen Möglichkeiten wie beispielsweise die der Nachrüstung. Ab Auslieferungsdatum 1.10.2011 sollten eigentlich alle neuen Bremsprüfstände vollständig den neuen Anforderungen an die Geräte entsprechen. Es wurden aber vereinzelt auch noch Geräte ohn ASA-Livestream-Schnittstelle verkauft.

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