Worauf müssen Werkstätten beim Tuning achten?
Die Werkstatt sollte vorab mit dem Kunden abklären, welche konkreten Wünsche vorliegen. Grundvoraussetzung sollte sein, dass gültige Prüfzeugnisse wie Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Teilegutachten oder EG/ECE Prüfzeugnis zu den verbauten Tuningteilen vorhanden sind. Werden Teile ohne Prüfzeugnisse verbaut, kann eine Begutachtung durch einen Sachverständigen oftmals nicht direkt stattfinden. Denn ohne solche Nachweise muss die Vorschriftsmäßigkeit durch eigene Versuche nachgewiesen werden. Manche davon können aber nur in speziellen Laboren durchgeführt werden. Es ist sehr zu empfehlen, ausgefallene Tuningwünsche mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen zu besprechen. Mit einer sauberen Vorbereitung lässt sich so manches verwirklichen, was zuvor unmöglich erschien.
Welche Maßnahmen ziehen eine Begutachtung durch TÜV SÜD nach sich?
Hier kommt es darauf an, welche Art von Begutachtung durchgeführt wird und welches Prüfzeugnis dafür vorhanden ist. Teilegutachen führen immer zu einer Anbauabnahme beim amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur. Es ist aber auch möglich, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden, welche sich gegenseitig beeinflussen und dies dann zu einer"Einzelabnahme" (Begutachtung nach § 21 aufgrund § 19 Abs.2 StVZO) führt. Es ist sehr schwierig, allgemeine Informationen zu dieser Thematik zu geben, da sich die Fälle sehr unterschiedlich gestalten können. Auch hier ist anzuraten, sich vorab über alle geplanten Umbauten zu informieren.
Wo leistet TÜV SÜD Hilfestellung?
Werkstätten können sich im Zweifel jederzeit an die Sachverständigen der TÜV SÜD Auto Service GmbH wenden.
- Ausgabe 03/2018 Seite 50 (210.5 KB, PDF)