Ab wann muss die neue Mängeleinstufung in Deutschland umgesetzt werden?
Die neue Mängeleinstufung gilt laut Richtlinie ab 20.05.2018 auch in Deutschland und ist dann mit der europäischen Regelung harmonisiert. Die entsprechende Richtlinie wurde im Dezember im Verkehrsblatt 23/2017 veröffentlicht und setzt die europäische PTI-Richtlinie in deutsches Recht um.
Was bedeutet das für die Prüforganisation und die Prüfer vor Ort?
Derzeit gleicht eine Arbeitsgruppe aller Überwachungsinstitutionen die EU-Prüfpunkte und Mängelzuordnungen mit dem bisherigen Mängelkatalog ab. Ziel ist es, unter Beachtung der bisherigen Mängelstruktur eine sinnvolle fachliche Zuordnung zu den EU-weit harmonisierten Mängeln inklusive der EU-weiten Codes. Die rein nationalen Mängel ohne EU-Äquivalent bleiben aus Gründen der Verkehrssicherheit weiter Bestandteil des Kataloges. Schon die aktuelle Hauptuntersuchung mit ihren Prüfpunkten und Methoden basiert ja auf einer EU-Richtlinie, so dass sich bei der Umsetzung der 2014/45 für den Prüfer wenig ändert.
Kommen neue Mängel hinzu oder werden mehr Komponenten als bisher überprüft?
Es kommen einige Mängel dazu, die im Wesentlichen eine Präzisierung von schon bestehenden Mängeln darstellen oder es wurden begriffliche Harmonisierungen zu den EU-Mängeln durchgeführt. Wichtig ist, dass im Zuge der Harmonisierung eine neue Mängelkategorie eingeführt wird. Zusätzlich zu den bisher schon bekannten geringen und erheblichen Mängeln sowie der Einstufung "Verkehrsunsicher" kommt der "Gefährliche Mangel" hinzu.
Steigt der Prüfaufwand bei der HU?
Nein, auf die Tiefe der Prüfung und mögliche Mängel hat das keine Auswirkungen. Auch der Aufwand für die HU wird durch Umsetzung der HU-Richtlinie nicht größer.
- Ausgabe 02/2018 Seite 46 (206.0 KB, PDF)