Finanztipp: Liquiditätsfalle

10.01.2008 12:41 Uhr
Ermittlung der eigenen Kapitaldienstfähigkeit ist erste Bürgerpflicht.

Ermittlung der eigenen Kapitaldienstfähigkeit ist erste Bürgerpflicht

Die Entwicklung verläuft häufig rasant: während die Ausgaben einschließlich der Privatentnahmen konstant bleiben, verringern sich die Einnahmen des Betriebes. Dies kann naturgemäß schnell Liquiditätsprobleme verursachen, die ihrerseits wiederum zu einer Reduzierung der Kapitaldienstfähigkeit führen können. Da Kreditinstitute die Kapitaldienst- bzw. Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden regelmäßig ermitteln, ist es unangenehm, wenn aus diesem Grund um ein Bankgespräch gebeten wird. Die Erfahrung zeigt, dass ein nach diesem Gespräch schnelles Reagieren auf eine derartige Situation nur schwer möglich ist, da vor allem die Fixkosten kurzfristig nicht zu verändern sind. Privatentnahmen sollten ständig kritisch unter die sprichwörtliche Lupe genommen werden. Mit Hilfe des Steuerberaters sollten Sie die eigene Kapitaldienstfähigkeit vor allem vor dem Hintergrund der damit verbundenen Zins- und Tilgungsraten regelmäßig ermitteln und nicht erst auf die entsprechenden Bankinformationen warten. Dies ermöglicht kurzfristige Einschätzungen der eigenen Liquiditätssituation und gegebenenfalls Reaktionen, die ohne unmittelbaren Zeitdruck erfolgen. (Michael Vetter)

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