Neben der geschäftlichen Inventur sollten Betriebsverantwortliche die ersten Wochen des Jahres auch zu einer finanziellen Bestandsaufnahme einschließlich sich daraus ergebender Änderungen nutzen. Dazu gehört vor allem eine Gesamtübersicht der bestehenden Bankverbindungen einschließlich der im vergangenen Jahr damit verbundenen Kosten und Erträge (Kreditzinsen, Kontokosten, Anlagezinsen etc.).
Eine solche Übersicht zeigt, ob es tatsächlich noch sinnvoll ist, an sämtlichen Bankverbindungen auch im neuen Jahr festzuhalten oder sich auf ein oder zwei Institute zu konzentrieren. Darüber hinaus sollten sämtliche Sach- und Lebensversicherungen zusammengestellt und ebenfalls sorgfältig geprüft werden, ob der jeweilige Schutz noch ausreicht, ob Doppelversicherungen bestehen oder ob der gleiche Leistungsumfang auch preiswerter erreicht werden kann.
Zu einer "Finanzinventur" gehört auch die Prüfung von Kontovollmachten, von Bezugsrechten bei Lebensversicherungen sowie von erbrechtlichen Verfügungen wie Testamenten oder Erbverträgen. Lebensumstände können sich naturgemäß verändern, so dass in der Vergangenheit getroffene Regelungen nun möglicherweise nicht mehr sinnvoll sind. (Michael Vetter)