Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe hat eine Ausnahme-Regelungen für Oldtimer bei der Feinstaub-Verordnung gefordert. Ein Sprecher des Kfz-Verbandes sagte heute in Bonn, ein Fahrverbot für historische Fahrzeuge sei umweltpolitisch nicht zu begründen, denn die Ausnahme solle für die rund 153.000 Oldtimer gelten, die das so genannte H-Kennzeichen bekommen. Bei einem Gesamtbestand von rund 46 Mio. Pkw falle dies kaum ins Gewicht.
Diese Fahrzeug-Gruppe müsse als kraftfahrzeug-technisches Kulturgut eingestuft werden, für das "im Mutterland des Automobils viel Herzblut fließt". Der Forderung nach Korrektur der Feinstaub-Verordnung liege auch zugrunde, dass fast alle Oldtimer mit H-Kennzeichen einen Otto-Motor haben, dessen Feinstaub-Emissionen sehr gering seien.
Oldtimer, hieß es abschließend, bekämen wachsende wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Bedeutung. Perspektivisch erwarte der Kfz-Verband eine Expansion von derzeit rund 1.500 Oldtimer-Betrieben auf mittelfristig bis zu 2.500 Unternehmen mit etwa 20.000 Arbeitsplätzen. (ng)

- Auch künftig sollen Oldtimer-Fahrten durch Städte führen können.
Feinstaub-Verordnung: ZDK fordert Ausnahmen für Oldtimer
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