Donnerstag, 24.05.2012
Verkehrsblatt IVW
03.03.2010
¬ Umstrittenes Opazimeterverfahren
4. VdTÜV-Sachverständigentag: Die AU für Dieselfahrzeuge muss dringend an den Stand der Technik angepasst werden.

Experten fordern Modernisierung der Diesel-AU

Die Abgasuntersuchung (AU) für Dieselfahrzeuge muss dringend an den Stand der Technik angepasst werden. Das forderten die Teilnehmer auf dem 4. VdTÜV-Sachverständigentag in Berlin. Das Laserstreulichtmessverfahren (Partikelmessung) müsse das bisherige Opazimeterverfahren ersetzen, hieß es. Vorstandsmitglieder des VdTÜV begründeten diese Forderung mit den dramatisch gesunkenen Partikelgrenzwerten seit der Einführung der Diesel-AU am 1.Dezember 1993.

So gab zum Beispiel 1993 die Abgasnorm Euro 1 einen maximalen Partikelausstoss von 180 mg/km vor. Die spätestens für Erstzulassungen ab 2006 geltende Euro 4 verlangt bereits einen maximalen Partikelausstoss von 25 mg/km und die gegenwärtig gültige Norm Euro 5 schreibt einen maximalen Partikelausstoss von 5 mg/km vor. Damit wurde der Grenzwert, welcher heute nur noch mit Partikelfiltern erreicht werden kann, in den vergangenen 17 Jahren um 97, 2 Prozent gesenkt.

Die im Rahmen der Diesel AU zu Ermittlung des k-Wertes eingesetzten Opazimeter sind technisch noch auf dem ursprünglichen Stand und können die Partikelesmissionen moderner Fahrzeuge messtechnisch nicht auflösen. Ganz anders die modernen Partikelmessgeräte nach dem Laserstreulichtverfahren, welche den k-Wert bis zur dritten Stelle hinter dem Komma exakt anzeigen können.

Zum Vergleich: Die EU fordert bei Abgastests einen maximalen k-wert von 1,5, wobei das Auflösungsvermögen von Opazimetern etwa zwischen 0,3k kund 0,5 k liegt. Der so genannte Plakettenwert, eine Angabe aus der Abgashomologation, moderner Fahrzeuge liegt aber schon bei 0,4 k bis 0,9k k, so der VdTÜV. Die geltenden Normen für die Abgasmessung werden also von den aktuellen Abgasnormen weit unterschritten. Da die bisherige Abgasmesstechnik auf die EU-Grenzwerte für die Abgasuntersuchung ausgelegt ist, fordern die Sachverständigen auch hier eine Aktualisierung.

Intensive Erprobung

Partikelmessgeräte nach dem Streulichtmessverfahren werden seit einigen Jahren intensiv in vielen internationalen Märkten erprobt. In vielen Feldtest haben sie sich bereits bewährt. Alle führenden Hersteller von AU-Geräten arbeiten bereits an dieser Technologie. Hersteller wie MAHA und AVL DiTest präsentierten am Rande des Sachverständigentags in Berlin bereits Prototypen und Vorserienmodelle. Ein erstes Gerät wird derzeit von der PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) in Braunschweig geprüft. Für den Einsatz der Geräte für die AU ist neben der PTB-Zulassung noch eine Änderung an den AU-Richtlinien erforderlich. Danach könnten die Geräte in Prüfstellen und Werkstätten die Nachfolge der Opazimeter antreten.

Die VdTÜV unterstützen das dreistufige Verfahren bei der AU, welches aus einer Sichtkontrolle aller abgasrelevanten Bauteile, einem Auslesen des Fehlerspeichers der Steuergeräte und der abschließenden Endrohrprüfung besteht. Auf Nachfrage von asp Online wurde bestätigt, dass gegenwärtig ein Feldversuch zur Überprüfung der AU-OBD an Otto-Motoren durchgeführt wird, denn hier wird derzeit unter bestimmten Umständen auf die Endrohrmessung verzichtet. Nun soll überprüft werden, ob dieser Vertrauensvorschuss, den der Gesetzgeber der OBD-Technik der Fahrzeughersteller entgegen gebracht hat, in der Praxis gerechtfertigt ist. (re)

 

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