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- Die EU möchte mit dem Tagfahrlicht die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen.
EU schreibt Tagfahrlicht ab 2011 vor
Neue Automodelle müssen in der Europäischen Union von 2011 an mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein. Damit solle die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden, teilte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mit. Die Zahl der Todesfälle bei Verkehrsunfällen dürfte um drei bis fünf Prozent im Jahr sinken. Das seien mehrere tausend Menschenleben.
Die neue Vorschrift gilt nur für neue Modelle und nicht generell für alle Neuwagen. Neue Auto- und Transportermodelle müssen von Februar 2011 an entsprechend ausgestattet sein, neue Lastwagen von August 2012 an. Die Tagfahrleuchten schalten sich bei Motorstart automatisch ein und könnten den Verbraucher zusätzlich bis zu 150 Euro je Auto kosten, hieß es. Dafür verbrauchten sie aber nur zwischen einem Viertel und einem Drittel der Energie von Abblendlichtern. Werden Leuchtdioden eingebaut, betrage der Energieverbrauch gar noch ein Drittel weniger.
Das neue Gesetz ist gemeinsam mit dem Europaparlament und den 27 Mitgliedstaaten ausgearbeitet worden. Der Beschluss der EU-Kommission vom Mittwoch muss daher nicht mehr erneut von beiden Institutionen angenommen werden und kann direkt in Kraft treten.
Nicht alle überzeugt die Neuregelung
Es gibt allerdings auch Gegner der neuen Vorschriften: So sei das Tagfahrlicht für alle ein Nachteil für Motorradfahrer. Diese seien schon seit Jahren gesetzlich verpflichtet, auch tagsüber das Licht anzuschalten. Wenn nun für alle Fahrzeuge diese Verpflichtung gelte, dann würden die Krafträder nicht mehr besonders wahrgenommen, argumentieren Skeptiker. Auch Fußgänger und Radfahrer drohten übersehen zu werden, schließlich seien diese die einzigen Verkehrsteilnehmer ohne Beleuchtung.
Zudem argumentieren Gegner mit dem erhöhten Energiebedarf. Diese Punkte haben beispielsweise Österreich bewogen, die bereits eingeführte Lichtpflicht im Januar 2008 wieder abzuschaffen. Vor dem Hintergrund der EU-weiten Gesetzgebung wird die Alpenrepublik den Pflichtverzicht jedoch wieder zurücknehmen müssen. (msh/dpa)
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