Die von Banken benutzten Zinsanpassungsklauseln auf Girokonten sind für den Geschäftskunden häufig kaum durchschaubar. In einem interessanten Urteil hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden, dass einem Kunden ein fünfstelliger Zinsbetrag erstattet werden muss, da die in diesem Fall angewandten Zinsanpassungsklauseln zum Teil unwirksam waren. Im Ergebnis hatte die Bank Zinssenkungen über Jahre hinweg zu spät an den Kunden weitergegeben, so dass sich dieser nach Ansicht der Richter einer unangemessenen Benachteiligung ausgesetzt sah (AZ: 9 U 75/ 11). Das Urteil sollten Betriebsverantwortliche nutzen und gegebenenfalls mit Hilfe des Steuerberaters prüfen, ob während der vergangenen Jahre tatsächlich jede in Frage kommende allgemeine Zinssenkung an den Geldmärkten beim Kunden ebenfalls angekommen ist. (Michael Vetter)
Finanztipp: Erstattung von Kreditzinsen?
Betriebsverantwortliche sollten prüfen, ob während der vergangenen Jahre tatsächlich jede allgemeine Zinssenkung an den Geldmärkten beim Kunden angekommen ist.