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¬ EU-Kommision

- Wohin geht es ab 2010 mit der Kfz-GVO? Die EU-Kommission hat heute ihre Ideen präsentiert.
Eigene Wettbewerbsregeln für den Servicemarkt?
Die Europäische Kommission hat heute die Weichen für die Zukunft der im Mai 2010 auslaufenden Gruppenfreistellungsverordnung (GVO 1400/2002) gestellt. Demnach könnte es künftig zumindest für einen Zeitraum von drei Jahren zwei verschiedene Regelungen für die Kfz-Branche geben. Beim Verkauf von Neuwagen sehen die Wettbewerbshüter nach eigenem Bekunden in der EU keine nennenswerten wettbewerblichen Probleme und sprechen sich für eine Verlängerung der bestehenden Regelung bis Mai 2013 aus (mehr dazu lesen Sie bei unserem Schwesterdienst unter http://www.autohaus.de). Beim automobilen Aftermarket (Kundendienst und Instandsetzung) bestehe dagegen unmittelbarer Handlungsbedarf, so eine Kommissions-Mitteilung vom Mittwoch.
Konkret schlagen die Kommissare daher vor, im Bereich Aftersales ab 2010 die allgemeinen Wettbewerbsregeln (so genannte "Schirm-GVO") anzuwenden, die allerdings durch sektorspezifische Leitlinien bzw. eine sektorspezifische Aftermarket-GVO ergänzt werden soll. Darin sollen z. B. der Zugang zu technischen Informationen, Ersatzteilen und den Servicenetzen der Hersteller konkret geregelt werden, kündigte die Kommission an. "Aber auch neuere Fragen, die in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben, wie missbräuchliche Gewährleistungspraktiken, mit denen unabhängige Werkstätten verdrängt werden sollen, finden Berücksichtigung", hieß es weiter.
Der heute von den Wettbewerbshütern vorgestellte Report — von den Brüsseler Dolmetschern "Folgenabschätzungsbericht" genannt — ist im Internet vorerst nur in englischer Sprache abrufbar (Link s.u. in der Box unter "Mehr im Netz"). Erneut bittet die Kommission um Stellungnahmen aus der Branche. Diese können bis zum 25. September per Mail an Comp-car-sector@ec.europa.eu gesendet werden.
In einer ersten Reaktion erklärte GVO-Experte Dr. Thomas Funke von der Kölner Kanzlei Osborne Clarke zu dem heutigen Vorschlag: "Für die Branche ist dies ein Fortschritt gegenüber dem Evaluierungsbericht der EU-Kommission vom Mai 2008. Der heutige Vorschlag nimmt zentrale Anliegen insbesondere des freien Service-Marktes auf. Vor allem der Gedanke, neben sektorspezifischen Leitlinien eine eigene GVO für den Aftermarket zu schaffen, ist hilfreich. Entscheidend wird aber vor allem der Inhalt der neuen Regeln sein, und die Bereitschaft der Kartellbehörden, deren Einhaltung zu überwachen."
¬ Lesen Sie weiter auf Seite 2: ZDK mit einem "fröhlichen und einem weinenden Auge"
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