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Bundesregierung: E10-Regelung soll bis Mitte Dezember stehen

25.10.2010 15:53 Uhr
E10 Tankstelle
Autofahrer(innen) sollen sich nach dem Willen des BMU auch bei Werkstätten über die E-10-Verträglichkeit ihrer Fahrzeuge informieren können.
© Foto: Avia

Die erhöhte Beimischung von Ethanol zum Benzin kommt auch nach dem Willen des Bundeskabinetts zum 1. Januar. Ab Mitte November soll im Internet eine verbindliche Liste zur E10-Verträglichkeit veröffentlicht werden.

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Wie bereits Anfang Oktober vom Bundestag beschlossen, soll ab 1. Januar an deutschen Tankstellen Sprit mit bis zu zehn Prozent Ethanol angeboten werden. Das Umweltministerium teilte am Sonntag in Berlin mit, dass das so genannte E10 zusätzlich zu den bisherigen Benzinsorten vertrieben werde. Die Einführung soll an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden. Danach werden die Länder über den Bundesrat beteiligt. Das Verfahren soll bis Mitte Dezember abgeschlossen sein. "Wir wollen mit der Erhöhung des aus Pflanzen gewonnenen Biosprits den CO2-Ausstoß der Autoabgase senken und damit auch die knapper werdenden Erdölreserven schonen", erklärten Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) und ADAC-Präsident Peter Meyer in der Mitteilung. Das neue Benzin wird an den Zapfsäulen gekennzeichnet. Dort steht der Name der Benzinsorte mit dem Zusatz E10. Laut ADAC und Umweltministerium können 90 Prozent aller benzinbetriebenen Autos E10 tanken. Eine verbindliche Liste mit Fahrzeugen, die E10 nicht vertragen, soll ab Mitte November von der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) unter der Internetadresse www.dat.de/e10 veröffentlicht werden. "Auch bei seinem Fahrzeughändler und bei seiner Kfz-Werkstatt kann man sich nach der E10-Verträglichkeit von Fahrzeugen erkundigen", heißt es wörtlich in der Pessemitteilung des Bundesumweltminiteriums. (ng/dpa) Die Bundesregierung hat ein Infoblatt zur E10-Einführung veröffentlicht. Den Link dorthin finden Sie unten in der Box unter "Mehr im Netz".
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