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Drohnenführerschein

18.01.2018 11:00 Uhr
Drohnenführerschein

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Seit 1. Oktober 2017 müssen Piloten von unbemannten Fluggeräten (UAS) mit einem Gewicht von über zwei Kilogramm einen "Drohnen-Führerschein" besitzen. Damit weisen Nutzer ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten nach. TÜV SÜD wurde vom Luftfahrt-Bundesamt als befähigte Stelle für die Bescheinigung des Kenntnisnachweises anerkannt und bietet die entsprechende Prüfung bundesweit an 14 Standorten an. Zur Vorbereitung auf den "Drohnen-Führerschein" hat die TÜV SÜD Akademie ein detailliertes Online-Seminar entwickelt. Das E-Learning-Angebot mit einer Dauer von 3,25 Stunden und umfangreichen Download-Materialien lehnt sich an die Prüfkriterien des Luftfahrt-Bundesamtes an und vermittelt Basiswissen unter anderem zu Technik, Aerodynamik, Metereologie, Kamera und Tragesystemen, Flug- und Luftrecht, Medien-, Datenschutz- und Urheberrecht, Versicherungspflicht sowie aktuelle Verfahrensanweisungen aus der Praxis. Durch einen integrierten Wissenstest können die angehenden Drohnen-Piloten selbst ermitteln, ob ihr Wissen schon für die "Führerscheinprüfung" ausreicht.

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