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Designschutz: ZDK macht bei Reparaturklausel Druck

28.11.2012 09:34 Uhr
Robert Rademacher und Wilhelm Hülsdonk
Reparaturklausel: ZDK-Präsident Robert Rademacher (l.) und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk erhoffen sich Unterstützung von der Kanzlerin.
© Foto: ProMotor

Für das Deutsche Kfz-Gewerbe ist klar: Der Wettbewerb bei Fertigung und Vertrieb von sichtbaren Karosserieteilen in Europa muss endlich geöffnet werden. Jetzt soll Kanzlerin Merkel helfen.

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Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) hat einen stärkeren Wettbewerb auf dem Gebiet der Fertigung und des Vertriebs von sichtbaren Karosserieteilen gefordert. In einem Brief an Kanzlerin Angela Merkel (CDU) warben Verbandspräsident Robert Rademacher und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk um Unterstützung bei diesem Vorhaben im Ministerrat in Brüssel.

Aktueller Anlass des Schreibens ist die erneute Diskussion über eine Novelle der Europäischen Designrichtlinie 98/71/EG, die den Autoherstellern faktisch ein Vertriebsmonopol bei sichtbaren Kfz-Teilen wie Stoßfängern, Kotflügeln oder Scheinwerfern sichert. EU-Kommission und -Parlament hatten sich bereits 2007 für eine Reparaturklausel und damit für eine Öffnung des Marktes ausgesprochen. Im Ministerrat wird dieser Zusatz aber bislang von den großen Industrienationen blockiert. Dazu gehört auch Deutschland.

Nach Meinung des ZDK hilft die aktuelle Designschutzrichtlinie weder den Verbrauchern noch den kleinen und mittelständischen Kfz-Betrieben. Die Preise für die Monopolteile seien in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen als diejenigen aller übrigen Ersatzteile, da "jede andere Bezugsquelle für diese schadensgefährdeten Teile verwehrt ist". In dem Brief weisen die Branchenvertreter auch darauf hin, dass durch Designschutz weder Produktpiraterie verhindert noch Qualitätssicherung betrieben werden könne. Denn bei Designfragen gehe es nicht um die strukturelle Beschaffenheit (Material, Herstellungsmethoden, Passgenauigkeit oder Spezifikation) der Teile.

Außer Frage steht für Rademacher und Hülsdonk der rechtliche Schutz der Autobauer vor dem Abkupfern des Fahrzeugdesigns durch Wettbewerber. Hier stünden den Konzernen unzählige Ausweichmöglichkeiten bei der Karosseriegestaltung offen. Bei Ersatzteilen für bereits auf den Straßen befindliche Autos hingegen gebe es diese nicht. "Entweder das Teil passt – dann greift der Designschutz. Oder man beugt sich dem Designschutz – dann passt das Teil nicht", heißt es wörtlich. (rp)

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