Die Anforderungen des Arbeitsschutzes in Deutschland sind hoch. Damit Unternehmer für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter Sorge tragen können, dürfen sie sich bei allen Sicherheitsfragen von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder von ehrenamtlich bestellten Sicherheitsbeauftragten unterstützen lassen. Nach § 22 SGB VII sind Betriebe, die 20 Mitarbeiter und mehr beschäftigen, sogar dazu verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten im Betrieb (SiBe) zu benennen.
"Dabei soll es sich um einen Mitarbeiter handeln, der durch seine Verantwortungsbereitschaft und umfassende Orts-, Fach- und Sachkenntnisse der jeweiligen Arbeitsplätze für die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter in besonderer Weise geeignet ist", sagt Peter Steger, Mitgeschäftsführer und ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Firma R & R Kfz Reparatur GmbH in Überacker westlich von München. Das Amt des Sicherheitsbeauftragten ist ein Ehrenamt, das schriftlich unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats (§ 22 SGB VII) bestellt werden muss. "Da der SiBe die Mitarbeiter und seine Kollegen dazu anhalten muss, die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz im Betrieb einzuhalten, sollten stets Mitarbeiter dieses Amt wahrnehmen, die von der gesamten Belegschaft respektiert werden", so Peter Steger. "Andernfalls wird er schnell in seiner Autorität angezweifelt." Der Sicherheitsbeauftragte bei R & R empfiehlt daher nur bewährte und lang gediente Mitarbeiter in dieses Amt zu berufen. Wichtig ist auch, dass der SiBe selbst immer als gutes Beispiel vorangeht. Da die beauftragte Person diese Aufgaben neben ihrer Haupttätigkeit durchführt, muss ihr von Seiten des Unternehmens auch die nötige Zeit für die Arbeitsplatzprüfungen und Unterweisungen der Mitarbeiter eingeräumt werden. "Dies umfasst auch die Zeit für Fortund Weiterbildungen, damit sie sich das nötige Wissen für ihren Aufgabenbereich zulegen kann", so Peter Steger. Die jeweiligen Berufsgenossenschaften, aber auch Prüforganisationen wie TÜV SÜD bieten hierzu Seminare an.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Für kleinere Betriebe kann es ratsam sein, sich regelmäßig eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) ins Haus zu holen. Ihre berufliche Tätigkeit ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und den Unfallverhütungsvorschriften BGV A2 festgelegt, die der FaSi weitreichende Befugnisse einräumt. "Aufgrund ihrer gesetzlichen Legitimation stellt sie quasi als Amtsperson eine starke Autorität dar und wird daher von Mitarbeitern sehr ernst genommen", weiß Peter Steger.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, verpflichtende Fachschulungen im Betrieb anzubieten. Vor allem Hersteller und Vertriebe von Gefahrstoffen, wie Öle oder Reinigungsmittel, bieten diese an. So kann bei Liqui Moly eine Gefahrstoffmanagement-Schulung vor Ort gebucht werden. Der Schmierstoff-Hersteller bietet dabei eine einstündige Unterweisung der Mitarbeiter und eine eineinhalbstündige Betriebsbegehung an. Ein ähnliches Konzept findet sich auch bei Berner. Der Berner Betriebs- und Chemie-Check vermittelt dabei alles, was Mitarbeiter und Unternehmer über mögliche Gefahren in Autohaus und Werkstatt wissen müssen. "Diese Schulungen arbeiten u.a. mit drastischen Bildern von Unfällen", sagt Peter Steger. "Selbst hartgesottene Sicherheits-Ignoranten können sich ihrer Wirkung nicht entziehen."
- Ausgabe 05/2016 Seite 22 (1.0 MB, PDF)