-- Anzeige --

Bundesrat: Computer dürfen Auto steuern

15.05.2017 09:31 Uhr
Bundesrat: Computer dürfen Auto steuern
Computer dürfen in Autos auf deutschen Straßen künftig Fahrfunktionen übernehmen - der Mensch am Lenkrad muss aber immer wieder eingreifen können.
© Foto: Daimler

Mobilität für Autofahrer wandelt sich rasant. Nun ebnet der Staat den Weg für neue Technologien und mehr Angebote, sich Wagen zu teilen.

-- Anzeige --

Computer dürfen in Autos auf deutschen Straßen künftig Fahrfunktionen übernehmen - der Mensch am Lenkrad muss aber immer wieder eingreifen können. Das sieht ein vom Bundestag beschlossener Gesetzesrahmen vor, dem am Freitag auch der Bundesrat zustimmte. "Wir stellen Fahrer und Computer rechtlich gleich", sagte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Der Bundesrat gab außerdem den Weg für neue Anreize frei, um Carsharing-Angebote attraktiver zu machen, etwa mit Gratis-Parken und reservierten Stellflächen in begehrten Lagen.

Die Länder können künftig darüber entscheiden, ob sie solche Anreize setzen. Möglich sind sie für Fahrzeuge mit festen Stationen, aber auch für Wagen, die an beliebigen Stellen abgeholt und wieder geparkt werden können. In Kraft treten sollen die Regeln voraussichtlich zum 1. September. Beim Carsharing nutzen Menschen Autos gemeinsam. Zu Jahresbeginn waren nach Branchenangaben mehr als 1,2 Millionen Kunden registriert, die sich gut 16.000 Fahrzeuge von 150 Anbietern teilten. Geregelt ist nun zudem ein neues Schild für Carsharing-Parkplätze.

Bei Computerautos müssen die Systeme jederzeit zu übersteuern oder zu deaktivieren sein. Das gilt auch, wenn die Fahrfunktion gestört wird, etwa weil ein Reifen platzt. Der Computer muss "mit ausreichender Zeitreserve" durch Ton- oder Lichtsignal dazu auffordern, wieder selbst zu fahren. "Wir ermöglichen damit, dass der Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken", erläuterte Dobrindt.

Die Regelungen sollen angesichts der schnellen technischen Entwicklung 2019 überprüft werden. Für Nachweise in Zweifelsfällen müssen automatisierte Fahrzeuge einen Datenspeicher haben - ähnlich der "Blackbox" bei Flugzeugen. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßte den Rechtsrahmen als wesentlichen Schritt für die Nutzung auf den Straßen. "Das automatisierte Fahren wird den Straßenverkehr sicherer, effizienter und komfortabler machen." (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.