Dienstag, 22.05.2012
Verkehrsblatt IVW
05.03.2010
¬ EU-Rahmenbeschluss
Wer Knöllchen im EU-Ausland kassiert, muss in Deutschland mit einer Vollstreckung rechnen.

Bundesrat billigt "Knöllchen ohne Grenzen"

Wer im EU-Ausland Geldbußen und Geldstrafen sammelt, muss künftig mit einer Vollstreckung auch in Deutschland rechnen. Der Bundesrat billigte am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, der auf einen EU-Rahmenbeschluss zurückgeht. Demnach sollen im EU-Ausland verhängte Geldbußen und Geldstrafen auch in Deutschland eingetrieben werden können, wenn sie mehr als 70 Euro betragen. Dies wird vor allem Verkehrssünder treffen. Nach der noch geltenden Rechtslage werden Raser und Falschparker in seltenen Fällen nach ihrer Rückkehr in Deutschland noch belangt. Das soll sich zum 1. Oktober ändern – vorausgesetzt, der Bundestag stimmt ebenfalls zu.

Das Bundesamt für Justiz in Bonn soll für die Vollstreckung zuständig sein. Es wird für die neuen Aufgaben voraussichtlich um 99 Stellen aufgestockt. Das eingetriebene Geld fließt dann in die Kasse des deutschen Staates – vorrangig soll es dem Bund zugutekommen. Der Finanzausschuss des Bundesrates schlägt vor, dass die Bundesländer stärker von dem eingetriebenen Geld profitieren. Schließlich sei das Bundesamt für Justiz bei der Vollstreckung regelmäßig auf deren Amtshilfe angewiesen. (dpa)

 

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