Audacon vs. Eurotax: BGH weist Revisionsbeschwerde zurück

16.03.2010 17:18 Uhr
Die dritte Runde im Streit zwischen Audacon und Eurotax steht noch aus.

Im Dauerstreit um die Verwendung von Reparaturdaten sind nun zwei von insgesamt drei Gerichtsverfahren beendet. Vor der Entscheidung des Landgerichts Stuttgart über Schadensersatzforderungen geben sich beide Kontrahenten siegesgewiss.

Nächste Runde im Daten-Streit zwischen Eurotax-Glass’s und der Audacon AG um die Verwendung von Reparaturdaten: Laut einer Eurotax-Mitteilung ist nun "höchstrichterlich entschieden", dass das Unternehmen und deren Gruppengesellschaften behaupten dürfen, dass die Audacon AG illegal Daten von Eurotax kopiert hat. Damit ist nun die zweite von insgesamt drei Auseinandersetzungen der beiden Kontrahenten vor Gericht beendet. Bislang kann jede der beiden Parteien einen Sieg für sich beanspruchen. Der jetzt vom Bundesgerichtshof gefällten Entscheidung war ein längerer Rechtsstreit vorausgegangen: Das Landesgericht Stuttgart hatte bereits am 6. Februar 2008 einen Audacon-Antrag zurückgewiesen, mit dem Eurotax die Behauptung untersagt werden sollte, dass Audacon beim Aufbau seiner Datenbank unerlaubterweise technische Informationen der im Jahre 2000 von Eurotax übernommenen TDI GmbH verwendet habe (wir berichteten). Eine Berufung bzw. Beschwerde gegen dieses Urteil wurde vom OLG Stuttgart und nun dem BGH abgewiesen. Der Bundesgerichtshof habe "aus revisionsrechtlichen Gründen ohne Sachprüfung" die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, erklärte dagegen die Audacon AG in einer Stellungnahme gegenüber asp-Online. "Die der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vorangehenden Urteile des LG bzw. OLG Stuttgart beruhten wesentlich auf einem Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen. Genau dieser Sachverständige hat jedoch im Strafverfahren seine ursprünglichen Aussagen weitgehend revidiert." In diesem separaten Verfahren war u.a. Audacon-Chef Rolf Wührl im vergangenen Herbst vor dem Amtsgericht Bad Mergentheim vom Vorwurf des Datendiebstahls freigesprochen worden (wir berichteten). Das Weikerheimer Unternehmen glaubt deshalb fest daran, dass auch das Zivilverfahren über Schadensersatzansprüche der TDI oder Eurotax für Audacon positiv abgeschlossen wird. Siegesgewiss gibt man sich nun allerdings auch bei Eurotax-Glass’s: Angesichts der Entscheidung des BGH sei man "sehr zuversichtlich, dass auch dieses Verfahren im Sinne von Eurotax entschieden wird", hieß es in der Mitteilung der Maintaler. Wann das letzte Urteil in der Dauerfehde gesprochen wird, ist derzeit noch nicht klar. (ng)

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