Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beratungspflichten von Bankinstituten bei Geldanlagen verschärft und damit die Anlegerrechte gestärkt. Danach muss das jeweilige Kreditinstitut den Kunden auf Risiken im Fall einer Insolvenz der Bank hinweisen, wenn der Kunde ausdrücklich eine sichere Geldanlage wünscht. So darf die Bank in diesem Fall zu keiner Einlage bei ihr selbst raten, wenn sie dazu lediglich die gesetzliche Einlagensicherung bieten kann (Az.: XI ZR 152/ 08 und 153/ 08 vom 14.7.2009). Betriebsinhaber sollten ergänzend zu diesem Urteil grundsätzlich nachfragen und sich möglichst schriftlich versichern lassen, in welchem Umfang das Bankinstitut die Kundeneinlagen vollständig absichert. Auch überdurchschnittliche Zinssätze sollten daran nichts ändern. Entscheidend ist schließlich nicht der eine oder andere Prozentpunkt mehr an Zinsen, sondern vor allem die garantierte Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. (Michael Vetter)
Finanztipp: BGH stärkt Anlegerrechte
Trotz eines kundenfreundlichen Urteils sollten sich Betriebsinhaber möglichst schriftlich versichern lassen, in welchem Umfang das Bankinstitut die Geldeinlagen vollständig absichert.