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Bundesgerichtshof: Autofahrer muss sich nach günstigem Ersatzauto erkundigen

18.11.2008 11:49 Uhr
Bundesgerichtshof: Autofahrer muss sich nach günstigem Ersatzauto erkundigen
BGH: Ein gemieteter Subaru Impreza darf für zwölf Tage nicht 2.200 Euro kosten.
© Foto: Subaru

Wer einen überhöhten Unfallersatztarif akzeptiert, läuft Gefahr, auf einem Teil der Kosten sitzenzubleiben. Der BGH fordert von Geschädigten, ein oder zwei Konkurrenzangebote einzuholen, wenn die "Lebenserfahrung" den Verdacht der Abzocke nahelegt.

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Wer nach einem Unfall ein Ersatzauto mietet, muss sich nach möglichst günstigen Tarifen erkundigen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt das jedenfalls dann, wenn sich wegen der Höhe eines Angebots der Verdacht aufdrängt, dass es in der Region noch billigere Mietwagenpreise geben muss. In diesem Fall könne es notwendig sein, ein oder zwei Konkurrenzangebote einzuholen, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung. Damit wies das Karlsruher Gericht die Klage eines Autofahrers ab, der nach einem Verkehrsunfall bei der Versicherung des Verursachers Regress nehmen wollte. Der Mann hatte für zwölf Tage einen Subaru Impreza gemietet und dafür fast 2.200 Euro bezahlt, wovon die Versicherung aber nur knapp 1.500 Euro erstattete. Auf der Differenz bleibt der Autofahrer nun sitzen. Damit hat der BGH erneut die Autofahrer in die Pflicht genommen, nach einem Unfall nicht kritiklos die - meist deutlich höheren - Unfallersatztarife zu akzeptieren. Nach der neueren Rechtsprechung müssen sie selbst dazu beitragen, die Mietkosten möglichst niedrig zu halten. (Az: VI ZR 210/07 vom 14. Oktober 2008) "Lebenserfahrung" hätte stutzig machen müssen Zwar hatte der Vermieter beteuert, der Tagestarif von 181 Euro liege im Rahmen der ortsüblichen Preise - was er durch Vorlage der Schwacke-Mietpreisliste untermauern wollte. Diese Liste, so der BGH, hätte den in Sachen Mietwagen unerfahrenen Autofahrer aber erst recht stutzig machen müssen: Die Preisspanne pro Tag schwankte dort zwischen 87 und 176 Euro, für die wöchentliche Miete lagen die Preise zwischen 345 und 1.200 Euro. Zudem habe das Unternehmen nur auf die Unfallersatztarife hingewiesen, nicht auf günstigere Normaltarife für Selbstzahler. "Nach der Lebenserfahrung", so der BGH, hätte der Fahrer außerdem daran denken müssen, dass bei einem Autovermieter "wenig Neigung bestehen wird, einen potenziellen Kunden auf günstigere Konkurrenzangebote hinzuweisen". (dpa)
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