Auf die Frage des Käufers, ob es sich bei einem Fahrzeug um einen Unfallwagen handle, verneinte der Mitarbeiter des Verkäufers. Mitgeteilt wurde dem Käufer aber, dass bei dem Auto ein Kotflügel und Stoßdämpfer ersetzt wurden und die Reparaturkosten rund 2.000 Euro betrugen. Als nach rund einem Jahr aber festgestellt wurde, dass der Wagen bereits zwei Unfälle hatte, wollte der Käufer den Kauf rückgängig machen und bekam vom Oberlandesgericht Braunschweig recht (AZ: 8 U 163/13).
Das Gericht entschied am 6. November 2014, dass es sich um einen Unfallwagen gehandelt hat und vom Verkäufer verschiegen wurde. Der Käufer sei arglistig getäuscht worden, so die Entscheidung des Gerichts, da der Käufer ausdrücklich nachgefragt hatte. Der Verkäufer wollte den Anschein erwecken, dass es sich "nur" um Schönheitsreparaturen und Ausbesserungen handle - über die der Verkäufer ebenfalls aufklären müsse, wie auch über Blechschäden.
Über Bagatellschäden, wie kleinen Kratzern oder Lackschäden, bestünde aber keine Auskunftspflicht, so das Gericht. (asp)
Hans Lupfer