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Rücktritt vom Kaufvertrag: Altauto statt Geld

13.03.2014 12:36 Uhr
Stopp: Die Policen für die Kfz-Versicherungen steigen nicht mehr, sagt man bei der HUK Coburg den Autofahrern voraus.
Urteil: Ein Kunde kann nicht von einer überhöhten Inzahlungnahme profitieren, wenn er sein neues Auto an den Händler zurückgibt.
© Foto: Tatjana Balzer/fotolia

Ein Kunde, der vom Autokauf zurücktritt, kann nicht automatisch den Geldbetrag der Inzahlungnahme zurück verlangen. Der Händler kann ihm auch das Altauto zurückgeben, wenn dies wirtschaftlicher ist.

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Hat ein Händler beim Autokauf ein anderes Fahrzeug in Zahlung genommen und tritt der Kunde anschließend vom Vertrag zurück, erhält er den Kaufpreis und das alte Auto zurück – und nicht den u.U. deutlich höheren Betrag, den der Händler ihm für seinen alten Wagen angerechnet hatte. Das gilt auch dann, wenn für Kauf und Inzahlungnahme zwei einzelne Verträge geschlossen wurden, wie das Landgericht Koblenz entschieden hat (Az.: 1 O 447/10).

In dem verhandelten Fall erfolgten der Kauf des Autos und die Abmachung über die Inzahlungnahme nicht am selben Tag, sondern in zwei einzelnen Vereinbarungen. Als an dem gekauften Wagen Mängel auftraten, erklärte der Käufer den Rücktritt. Er wollte zudem auch den Betrag ersetzt bekommen, den der Händler für sein Altauto angerechnet hatte (Anrechnungspreis).

Auch wenn der Autohändler das alte Fahrzeug bereits weiter verkauft habe, müsse er deswegen nicht den Anrechnungspreis zahlen, entschied das Gericht. Er habe immer noch die Möglichkeit, das Auto wieder zurückzukaufen, wenn dies für ihn wirtschaftlich sinnvoller sei. Erst wenn er das Auto nicht besorgen könne, erhalte der frühere Käufer auch den Anrechnungsbetrag von in diesem Fall 5.000 Euro, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. (sp-x)

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