Rußfilterskandal: ADAC verlangt von Werkstätten schriftliche Tausch-Zusage

30.01.2008 15:14 Uhr
In einem ADAC-Formular soll die Werkstatt rechtlich verbindlich für einen Filtertausch einstehen.
© Foto: Vergölst / ADAC / ASPO Montage

Der ADAC hat betroffene Autofahrer aufgefordert, sich von der einbauenden Werkstatt eine vom Club vorbereitete Bescheinigung unterschreiben zu lassen. Mit dem Formular soll sich die Werkstatt verpflichten, den Mangel bis spätestens 1. September 2008 zu beheben.

Der ADAC hat vom Skandal um unwirksame Rußfilter betroffene Autofahrer aufgefordert, sich von der einbauenden Werkstatt eine vom Club vorbereitete Bescheinigung unterschreiben zu lassen. Damit könnten sie verhindern, dass ihr Rechtsanspruch auf Austausch des Filters verloren gehe, hieß es in einer Mitteilung vom Mittwoch. In dem Formular solle sich die Werkstatt verpflichten, den Mangel bis spätestens 1. September 2008 zu beheben oder andernfalls den Originalzustand wiederherzustellen. Verweigert die Werkstatt die Unterschrift, rät der ADAC den Autofahrern, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. "Dies sollte möglichst bald geschehen, da Ansprüche aus der Sachmängelhaftung schon nach zwölf Monaten verjähren können", heißt es in der Empfehlung an die Mitglieder. Mit dem Formular bestehe auch nach Ablauf dieser Frist die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, wenn ein Austausch nicht erfolge. So könne ein späterer Umrüst-Termin abgewartet werden, ohne zwischenzeitlich durch Zeitablauf gesetzliche Rechte gegen den Einbaubetrieb zu verlieren. Zwar lobte der ADAC die vom Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und vom Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) angekündigte Kulanzregelung, doch seien die dort gemachten Zusagen nicht einklagbar. Genau wegen einer möglichen Klagegefahr und den damit verbundenen Kosten rät der ZDK seinen Mitgliedern auch, das Formular zu unterschreiben, falls ein betroffener Kunde damit auftaucht. Die jetzige ADAC-Initiative sei mit dem ZDK abgestimmt worden, auch um Druck auf die betroffenen Filter-Hersteller auszuüben, die nach wie vor mangelhafte Produkte nur gegen eigene Neuentwicklungen tauschen wollen, ohne dass Ersatzlösungen in Sicht seien. Verbandssprecher Helmut Blümer bekräftigte gegenüber AUTO SERVICE PRAXIS Online seine Aufforderung, einen Ersatzfilter eines anderen Herstellers zu verbauen, wenn dieser verfügbar ist. Die Werkstatt kann bekanntlich die ihr entstehenden Kosten vom Lieferanten zurückverlangen (s. asp-Heft 11/07). (ng)

MEISTGELESEN


STELLENANGEBOTE


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.